Waffen- und Munitionskauf
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- Welche Waffen dürfen laut dem deutschen Waffengesetz erworben werden?
Alle Kurz- und Langwaffen dürfen erworben werden. Ausnahme hierbei sind Waffen die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, sowie verbotene Waffen.
Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne über das Kontaktformular an unsere Fachabteilung.
Alle Informationen darüber, für welche Waffe welche Erwerbsberechtigung benötigt wird, finden Sie in unserem EWB-Konfigurator.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Wo finde ich den EWB-Konfigurator?
Unseren Erwerbsberechtigungs-Konfigurator finden Sie hier: EWB-Konfigurator
Mit Hilfe von diesem erhalten Sie Informationen darüber, welche Erwerbsberechtigung beim Kauf von Waffen und/oder Munition erforderlich ist.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Welche Erwerbsberechtigung wird für den Kauf einer Gas- und Signal-Waffe benötigt?
Für den Kauf einer Gas- und Signal Waffe benötigen wir von Ihnen eine Kopie Ihres amtlichen Altersnachweises, z.B. Ihren Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.
Diesen können Sie uns per E-Mail an mail@frankonia.de, Fax oder Post zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass wir hierbei sowohl die Vorder- als auch die Rückseite benötigen.
Außerdem setzen wir die Gültigkeit des entsprechenden Dokumentes voraus. Sollte dieses abgelaufen sein, so dürfen wir den Nachweis nicht anerkennen.
Um eine Gas- und Signal Waffe in der Öffentlichkeit führen zu dürfen, benötigen Sie den kleinen Waffenschein.
"Führen" bedeutet, dass Sie die Waffe auch außerhalb Ihres Grundstückes mitnehmen möchten.
Bitte beachten Sie, dass der kleine Waffenschein nicht zum Schießen in der Öffentlichkeit berechtigt.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Welchen Nachweis muss ich für den Kauf einer erwerbsscheinpflichtigen Schusswaffe erbringen?
Für den Kauf einer erwerbsscheinpflichtigen Schusswaffe benötigen wir eine entsprechende Erwerbsberechtigung. Dies kann zum Beispiel ein gültiger Jagdschein oder eine gelbe, grüne oder rote Waffenbesitzkarte sein. Die erforderliche Erwerbsberechtigung hängt vom Artikel ab, den Sie erwerben möchten, sowie davon, ob Sie Jäger, Sportschütze oder Sammler sind.
Welche spezifische Erwerbsberechtigung für den Kauf des gewünschten Artikels benötigt wird, können Sie unserem EWB-Konfigurator entnehmen.
Vor Ort in unseren Filialen müssen Sie das Dokument im Original und einen Lichtbildausweis bei sich führen.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Wie kann ich meine Erwerbsberechtigung online übermitteln?
Bitte beachten Sie:
Dieser Ablauf gilt nur für Jäger mit gültigem Jagdschein und für den Erwerb von Langwaffen-Munition. Für Sportschützen ist leider kein Upload der Erwerbsberechtigung möglich.
Ihre Erwerbsberechtigung können Sie uns per E-Mail an mail@frankonia.de zukommen lassen oder diese direkt über Ihr Online-Kundenkonto bei der jeweiligen Bestellung uploaden.
Ihr Jagdschein wird für die Dauer der Gültigkeit in Ihrem Kundenkonto gespeichert. Dieser muss nicht bei jeder weiteren Bestellung erneut hochgeladen oder anderweitig an uns übermittelt werden.
Für den Munitionserwerb benötigen wir zur Verifizierung der Gültigkeit durch Ihre Behörde allerdings immer Ihre P-ID (Personen-Identifikationsnummer) und E-ID (Erwerbsberechtigungs-Identifikationsnummer). Wenn diese NWR ID Nummern auf Ihrer grünen Waffenbesitzkarte stehen, können Sie uns die WBK mit der Bestellung hochladen oder alternativ akzeptieren wir auch das von der Behörde ausgedruckte Stammdatenblatt.
Waffenbesitzkarten müssen bei jeder Bestellung erneut eingereicht, bzw. in Ihrem Kundenkonto hochgeladen werden. Bitte beachten Sie, dass die P- und E-ID Nummer auf den Waffenbesitzkarten vermerkt sein müssen.
War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Kann ich erwerbsscheinpflichtige Ware für eine andere Person bestellen?
Bitte beachten Sie, dass für die Bestellung von erwerbsscheinpflichten Waren die Erwerbsberechtigung vom Kundenkonto-Inhaber vorliegen muss.
Die Erwerbsberechtigung eines Dritten wird bei Bestellung nicht anerkannt. Der Besteller muss gleichzeitig auch der Inhaber der Erwerbsberechtigung sein.
Eine abweichende Lieferanschrift (z.B. Arbeitsstelle) ist prinzipiell möglich. Die Ware muss vom Besteller persönlich angenommen werden. Eine Übergabe an eine andere Person ist gesetzlich nicht zulässig.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Wie kann ich Munition bestellen?
Sie können Munition entweder telefonisch oder über unseren Onlineshop bestellen. Welche Erwerbsberechtigung erforderlich ist finden Sie jeweils am Artikel in der Beschreibung.
Wenn Sie telefonisch bestellen halten Sie gerne die Artikelnummer bereit. Für eine Bestellung im Onlineshop legen Sie die Artikel in den Warenkorb und folgen den weiteren Anweisungen.
Für Gas- und Signalmunition ist ein Altersnachweis erforderlich. Diesen können Sie direkt in Ihrem Kundenkonto uploaden oder eine Kopie der Vorder- und Rückseite an unseren Kundenservice per E-Mail schicken.
Für den Kauf von erwerbsscheinpflichtiger Munition benötigen wir eine entsprechende Erwerbsberechtigung. Dies kann zum Beispiel ein gültiger Jagdschein oder eine gelbe, grüne oder rote Waffenbesitzkarte sein. Die erforderliche Erwerbsberechtigung hängt vom Artikel ab, den Sie erwerben möchten, sowie davon, ob Sie Jäger, Sportschütze oder Sammler sind.
Welche spezifische Erwerbsberechtigung für den Kauf des gewünschten Artikels benötigt wird, können Sie unserem EWB-Konfigurator entnehmen.
Vor Ort in unseren Filialen müssen Sie das Dokument im Original und einen Lichtbildausweis bei sich führen.Eine Lieferung ins Ausland ist nicht möglich.
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Waffen- und Munitionskauf
Waffenerwerb und Waffengesetz
- Welche Waffen dürfen laut dem deutschen Waffengesetz erworben werden?
Alle Kurz- und Langwaffen dürfen erworben werden. Ausnahme hierbei sind Waffen die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, sowie verbotene Waffen.
Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne über das Kontaktformular an unsere Fachabteilung.
Alle Informationen darüber, für welche Waffe welche Erwerbsberechtigung benötigt wird, finden Sie in unserem EWB-Konfigurator.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Wo finde ich den EWB-Konfigurator?
Unseren Erwerbsberechtigungs-Konfigurator finden Sie hier: EWB-Konfigurator
Mit Hilfe von diesem erhalten Sie Informationen darüber, welche Erwerbsberechtigung beim Kauf von Waffen und/oder Munition erforderlich ist.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Welche Waffen kann ich frei ab 18 Jahren und somit unter Vorlage eines Altersnachweises erwerben?
Folgende Waffen können mit einen Altersnachweis, frei ab 18 Jahren und ohne Waffenschein erworben werden:
- CO2-, Feder- Luftdruckwaffen bis zu 7,5 Joule Geschossenergie
- SRS Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff-, Signalwaffen) auch bekannt als Gaswaffen und für deren Munition (Knall- und Gaspatronen oder Signaleffekte). Für die SRS Waffen benötigen Sie zum Führen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums den kleinen Waffenschein.
- Armbrüste
- Einläufige, einschüssige Vorderlader (Kurz- oder Langwaffen) deren Modelle vor 1871 entwickelt wurden.
Senden Sie uns hierzu ein Bild bzw. einen Scan von Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises an mail@frankonia.de zu. Bitte geben Sie dabei Ihren vollen Namen, Ihre Kundendaten bzw. Ihre Kunden- oder vorhandene Auftragsnummer an.
Wenn Sie uns Ihren Altersnachweis per Post zukommen lassen möchten, senden Sie diesen bitt an:Frankonia Handels GmbH & Co. KG
Kundenservice
97099 WürzburgBitte beachten Sie das Führverbot! Nähere Informationen finden Sie hier.
War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Gibt es Waffen, die ich ohne Altersnachweis kaufen kann?
Druckluftwaffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule fallen nicht unter das Waffengesetz und sind frei erhältlich.
Dies sind zum Beispiel Airsoft Waffen.
Wir verkaufen diese allerdings nur mit Nachweis, dass die Person über 14 Jahre ist. Senden Sie uns hierzu ein Bild bzw. einen Scan von Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises an mail@frankonia.de zu.
Bitte geben Sie dabei Ihren vollen Namen, Ihre Kundendaten bzw. Ihre Kunden- oder vorhandene Auftragsnummer an.
Wenn Sie uns Ihren Altersnachweis per Post zukommen lassen möchten, senden Sie diesen bitt an:
Frankonia Handels GmbH & Co. KG
Kundenservice
97099 WürzburgWar diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Gibt es für Gas- oder Pfeffersprays Altersbeschränkungen?
Pfeffersprays, die für die Tierabwehr bestimmt sind, fallen nicht unter das Waffengesetz und sind frei verkäuflich. CS-Gassprays dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden.
Für den Erwerb von hier aufgeführten Artikeln benötigen wir einen Altersnachweis von Ihnen. Senden Sie uns hierzu ein Bild bzw. einen Scan von Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises an mail@frankonia.de zu.
Bitte geben Sie dabei Ihren vollen Namen, Ihre Kundendaten bzw. Ihre Kunden- oder vorhandene Auftragsnummer an.
Wenn Sie uns Ihren Altersnachweis per Post zukommen lassen möchten, senden Sie diesen bitte an:
Frankonia Handels GmbH & Co. KG
Kundenservice
97099 WürzburgWar diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Welche Waffen fallen unter das Führverbot?
Verbot des Führens von Anscheinswaffen -§ 42 a WaffG
Es ist verboten Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder Messer mit einer feststellbaren Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit der Klingenlänge über 12 cm zu führen.
Anscheinswaffen sind Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamtbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden, Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1 oder unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.
Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel (z.B. Zündblättchenrevolver) oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind (z.B. Karneval, Schützenfestumzüge) oder die Teil einer kulturhistorische bedeutsamen Sammlung in Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die § 10 Abs.4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist (z.B. Gas- und Signalwaffen, Druckluft- und Druckgaswaffen).
Das Führverbot gilt nicht für den Transport in einem verschlossenem Behältnis (z.B. eingeschweißte Verpackung, Waffenkoffer mit Schloss), bei Hieb- und Stoßwaffen sowie Einhandmesser und den feststehenden Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm, soweit ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt immer dann vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient, somit ein sozialadäquater Gebrauch vorliegt.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Welche Erwerbsberechtigung wird für den Kauf einer Gas- und Signal-Waffe benötigt?
Für den Kauf einer Gas- und Signal Waffe benötigen wir von Ihnen eine Kopie Ihres amtlichen Altersnachweises, z.B. Ihren Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.
Diesen können Sie uns per E-Mail an mail@frankonia.de, Fax oder Post zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass wir hierbei sowohl die Vorder- als auch die Rückseite benötigen.
Außerdem setzen wir die Gültigkeit des entsprechenden Dokumentes voraus. Sollte dieses abgelaufen sein, so dürfen wir den Nachweis nicht anerkennen.
Um eine Gas- und Signal Waffe in der Öffentlichkeit führen zu dürfen, benötigen Sie den kleinen Waffenschein.
"Führen" bedeutet, dass Sie die Waffe auch außerhalb Ihres Grundstückes mitnehmen möchten.
Bitte beachten Sie, dass der kleine Waffenschein nicht zum Schießen in der Öffentlichkeit berechtigt.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Welche Erwerbsberechtigung wird für den Kauf einer CO2-Waffe bzw. Druckluftwaffe benötigt?
Für den Kauf einer CO2-Waffe bzw. Druckluftwaffe benötigen wir von Ihnen eine Kopie Ihres amtlichen Altersnachweises, z.B. Ihren Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.
Diesen können Sie uns per E-Mail an mail@frankonia.de, Fax oder Post zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass wir hierbei sowohl die Vorder- als auch die Rückseite benötigen.
Außerdem setzen wir die Gültigkeit des entsprechenden Dokumentes voraus. Sollte dieses abgelaufen sein, so dürfen wir den Nachweis nicht anerkennen.
Bitte beachten Sie, dass CO2-Waffen bzw. Druckluftwaffe lediglich auf dem eigenen Grundstück geführt und verwendet werden dürfen.
Ein Führen in der Öffentlichkeit ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Wo kann ich als Sportschütze eine Waffe kaufen?
Es ist sowohl möglich eine Waffe von Privat, also von einem anderen Sportschützen, als auch bei einem gewerblichen Fachhändler oder Büchsenmacher zu kaufen.
Eine entsprechende Erwerbserlaubnis ist selbstverständlich Voraussetzung.
War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Kann ich als Sportschütze alle Waffen auf einmal kaufen?
Nein, als Sportschütze können Sie innerhalb von sechs Monaten in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erwerben (§ 14 Abs. 3 WaffG).
Wollen Sie darüber hinaus innerhalb von sechs Monaten eine Waffe erwerben, ist ein Voreintrag durch die Waffenbehörde notwendig..
War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Welche schießsportlichen Voraussetzungen gelten für Sportschützen zum Erwerb einer Waffe (§ 14 WaffG)?
- Erfolgreich abgeschlossene Sachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG
- Mindestens 12 Monate Mitglied in einem Verein, der einem anerkannten Dachverband angehört
- Regelmäßiges Training muss nachgewiesen werden, dies kann entweder jeden Monat mindestens 1x oder 18x im Jahr erfolgen
- Die zu erwerbende Waffe muss für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich sein
- In einigen Verbänden wird das Führungszeugnis im Original (nicht älter als 6 Monate) bei der Anmeldung benötigt - dieses darf jedoch keine Voreintragungen enthalten
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- Welche Waffen dürfen laut dem deutschen Waffengesetz erworben werden?
Erwerbsberechtigung (EWB)
- Was ist mit Erwerbsberechtigung gemeint?
Für den Kauf von erwerbsscheinpflichtiger Ware bedarf es einer entsprechenden Erwerbsberechtigung. Das kann beispielsweise eine gültige Kopie des Jagdscheins sein oder eine Waffenbesitzkarte. Welche Erwerbsberechtigung beim Kauf von Waffen oder Munition eingereicht werden muss, können Sie unserem praktischen EWB-Konfigurator entnehmen.
Nach einer Bestellung bei Frankonia informieren wir Sie zudem nochmal per Mail, welche Dokumente Sie an uns schicken müssen und wie es nach dem Kauf weitergeht.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Wann benötigt Frankonia einen Altersnachweis von mir?
Artikel, die gekennzeichnet sind mit „Frei ab 14 Jahren bzw. Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich" dürfen nur an Personen über 14 bzw. 18 Jahren abgegeben werden.
Zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und zur Überprüfung des Alters benötigen wir einmalig eine Kopie Ihres Personalausweises. Bitte beachten Sie, dass wir sowohl die Vorder- als auch die Rückseite benötigen. Ebenso setzen wir die Gültigkeit des Dokuments voraus.
Altersnachweise sind zum Erwerb für bestimmte Artikel Voraussetzung (z.B. Luftgewehre, CO2 Waffen, Knallpatronen, etc.).
Die Übermittlung durch Sie kann per E-Mail an mail@frankonia.de oder auch schriftlich an unsere Postanschrift (Frankonia, Kundenservice, 97099 Würzburg) erfolgen.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Welchen Nachweis muss ich für den Kauf einer erwerbsscheinpflichtigen Schusswaffe erbringen?
Für den Kauf einer erwerbsscheinpflichtigen Schusswaffe benötigen wir eine entsprechende Erwerbsberechtigung. Dies kann zum Beispiel ein gültiger Jagdschein oder eine gelbe, grüne oder rote Waffenbesitzkarte sein. Die erforderliche Erwerbsberechtigung hängt vom Artikel ab, den Sie erwerben möchten, sowie davon, ob Sie Jäger, Sportschütze oder Sammler sind.
Welche spezifische Erwerbsberechtigung für den Kauf des gewünschten Artikels benötigt wird, können Sie unserem EWB-Konfigurator entnehmen.
Vor Ort in unseren Filialen müssen Sie das Dokument im Original und einen Lichtbildausweis bei sich führen.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Welchen Nachweis muss ich für den Erwerb einer Langwaffe erbringen?
Für den Kauf einer erwerbscheinpflichtigen Waffe benötigen wir eine Erwerbsberechtigung: Den Jagdschein, die gelbe (Sportschützen) oder rote Waffenbesitzkarte (Waffensammler).
Bei Vorlage der grünen Waffenbesitzkarte (Sportschützen) muss für den Erwerb einer halbautomatischen Langwaffe ein gültiger, amtlicher Voreintrag vorhanden sein.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Welchen Nachweis muss ich für den Erwerb einer Kurzwaffe erbringen?
Für den Kauf einer erwerbscheinpflichtigen Kurzwaffe benötigen wir die grüne Waffenbesitzkarte (nur mit Voreintrag – Jäger und Sportschützen) oder rote Waffenbesitzkarte (Waffensammler und Sachverständige).
Für erwerbscheinpflichtige mehrschüssige Vorderlader-Kurzwaffen mit Perkussionszündung und Einzellader Kurzwaffen wird die neue gelbe Waffenbesitzkarte (Sportschützen §14 WaffG) benötigt.
Sportschützen bitte beachten: Der Antragsteller darf nur zwei Waffen pro Halbjahr erwerben.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Welchen Nachweis muss ich für den Kauf von Munition im Versandhandel erbringen?
Langwaffenmunition kann wie folgt erworben werden:
a. auf einen gültigen Jagdschein im Original per Post oder
b. mittels einer amtlich beglaubigten Kopie des gültigen Jagdscheines (Beglaubigung darf nicht älter wie 14 Tage sein) per Post oder
c. mit einer Kopie des gültigen Jagdscheines (alle Seiten) + Kopie der vollständigen grünen Waffenbesitzkarte inklusive der beiden NWR-ID's (P-ID und E-ID), dies genügt per Scan oder Upload
d. mit einer gelben Waffenbesitzkarte im Original (nur für die eingetragenen Schusswaffen) oder einer amtlich beglaubigten Kopie (Beglaubigung darf nicht älter wie 14 Tage sein) per Post
e. mit einer grünen Waffenbesitzkarte (nur mit genehmigten Munitionserwerb und nur für die eingetragenen Schusswaffen) im Original oder einer amtlich beglaubigten Kopie (Beglaubigung darf nicht älter wie 14 Tage sein) per Post
f. mit Munitionserwerbsschein (für die eingetragenen Kaliber) im Original oder einer amtlich beglaubigten Kopie (Beglaubigung darf nicht älter wie 14 Tage sein) per PostKurzwaffenmunition kann wie folgt erworben werden:
a. auf grüne Waffenbesitzkarte (nur mit genehmigten Munitionserwerb und nur für die eingetragenen Schusswaffen) per Post im Original oder einer amtlich beglaubigten Kopie (Beglaubigung darf nicht älter wie 14 Tage sein)
b. mit Munitionserwerbsschein (für die eingetragene Kaliber) per Post im Original oder einer amtlich beglaubigten Kopie (Beglaubigung darf nicht älter wie 14 Tage sein)Um eine schnellere Bearbeitung durchführen zu können, bitten wir Sie als Jäger, Ihre WBK per Scan inklusive der beiden NRW-ID's (P- und E-ID) zukommen zu lassen. Alternativ wäre auch eine Kopie des "Stammdatenblattes" möglich.
War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Für welche Klingenwaffen brauche ich einen Nachweis zum Erwerb?
Messer, die eine doppelseitig geschliffene Klinge haben oder Messer, die dafür konzipiert wurden, einen Menschen zu verletzen (Bajonette, Dolche, Säbel, Schwerter, etc.) können nur von Personen ab 18 Jahren erworben werden. Hier muss ein Altersnachweis vorgelegt werden. Senden Sie uns hierzu ein Bild bzw. einen Scan von Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Personalausweises an mail@frankonia.de zu.
Bitte geben Sie dabei Ihren vollen Namen, Ihre Kundendaten bzw. Ihre Kunden- oder vorhandene Auftragsnummer an.
Wenn Sie uns Ihren Altersnachweis per Post zukommen lassen möchten, senden Sie diesen bitte an:Frankonia Handels GmbH & Co. KG
Kundenservice
97099 Würzburg
Bitte beachten Sie das Führverbot!War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Welche Waffen kann ich frei ab 18 Jahren und somit unter Vorlage eines Altersnachweises erwerben?
Folgende Waffen können mit einen Altersnachweis, frei ab 18 Jahren und ohne Waffenschein erworben werden:
- CO2-, Feder- Luftdruckwaffen bis zu 7,5 Joule Geschossenergie
- SRS Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff-, Signalwaffen) auch bekannt als Gaswaffen und für deren Munition (Knall- und Gaspatronen oder Signaleffekte). Für die SRS Waffen benötigen Sie zum Führen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums den kleinen Waffenschein.
- Armbrüste
- Einläufige, einschüssige Vorderlader (Kurz- oder Langwaffen) deren Modelle vor 1871 entwickelt wurden.
Senden Sie uns hierzu ein Bild bzw. einen Scan von Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises an mail@frankonia.de zu. Bitte geben Sie dabei Ihren vollen Namen, Ihre Kundendaten bzw. Ihre Kunden- oder vorhandene Auftragsnummer an.
Wenn Sie uns Ihren Altersnachweis per Post zukommen lassen möchten, senden Sie diesen bitt an:Frankonia Handels GmbH & Co. KG
Kundenservice
97099 WürzburgBitte beachten Sie das Führverbot! Nähere Informationen finden Sie hier.
War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Gibt es Waffen, die ich ohne Altersnachweis kaufen kann?
Druckluftwaffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule fallen nicht unter das Waffengesetz und sind frei erhältlich.
Dies sind zum Beispiel Airsoft Waffen.
Wir verkaufen diese allerdings nur mit Nachweis, dass die Person über 14 Jahre ist. Senden Sie uns hierzu ein Bild bzw. einen Scan von Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises an mail@frankonia.de zu.
Bitte geben Sie dabei Ihren vollen Namen, Ihre Kundendaten bzw. Ihre Kunden- oder vorhandene Auftragsnummer an.
Wenn Sie uns Ihren Altersnachweis per Post zukommen lassen möchten, senden Sie diesen bitt an:
Frankonia Handels GmbH & Co. KG
Kundenservice
97099 WürzburgWar diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Gibt es für Gas- oder Pfeffersprays Altersbeschränkungen?
Pfeffersprays, die für die Tierabwehr bestimmt sind, fallen nicht unter das Waffengesetz und sind frei verkäuflich. CS-Gassprays dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden.
Für den Erwerb von hier aufgeführten Artikeln benötigen wir einen Altersnachweis von Ihnen. Senden Sie uns hierzu ein Bild bzw. einen Scan von Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises an mail@frankonia.de zu.
Bitte geben Sie dabei Ihren vollen Namen, Ihre Kundendaten bzw. Ihre Kunden- oder vorhandene Auftragsnummer an.
Wenn Sie uns Ihren Altersnachweis per Post zukommen lassen möchten, senden Sie diesen bitte an:
Frankonia Handels GmbH & Co. KG
Kundenservice
97099 WürzburgWar diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Muss ich für jede Waffenbestellung meine Erwerbsberechtigung erneut einreichen?
Der Jagdschein wird für die Dauer der Gültigkeit in Ihrem Kundenkonto gespeichert. Dieser ist bei künftigen Bestellungen nicht erneut erfoderlich.
Bitte beachten Sie, dass wir für jedoch für jede Waffenbestellung erneut die komplette Vorder- und Rückseite Ihrer Waffenbesitzkarte, sowie die beiden NWR-IDs benötigen.
Bei Waffenbestellungen aufgrund einer Waffenbesitzkarte benötigen wir bei jeder Bestellungen einen aktuellen Scan dieser Waffenbesitzkarte (komplette Vorder- und Rückseite), eventuell mit einem passenden amtlichen und gültigen Voreintrag (Kurzwaffen oder sportliche Selbstlade-Langwaffen für Sportschützen).
War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Welchen Nachweis muss ich für den Erwerb von Ersatzteilen und Austauschsystemen erbringen?
Erwerb von Wechsel- und Austauschläufen, Wechseltrommeln, Einsteckläufen und -systemen sowie verschiedenen Einsätzen:
Ist die "Grundwaffe" bereits in der Waffenbesitzkarte des Erwerbers eingetragen, so kann man folgende Schusswaffenteile unter den angegebenen Voraussetzungen ohne eine weitere Erlaubnis erwerben und besitzen.- Wechsel- und Austauschläufe, die im Vergleich zur "Grundwaffe" gleichen oder geringeren Kalibers sind einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme).
- Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, die verglichen mit der für die „Grundwaffe“ bestimmten Munition einen gleichen oder geringeren Geschossdurchmesser und/oder einen gleichen oder geringeren höchstzulässigen Gebrauchsgasdruck hat.
- Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) und Einsätze, die Munition mit kleinerer Abmessung als die Grundwaffe verschießen (z.B. Fangschussgeber, Reduzierhülsen, Ladepatronen).
Der Erwerb ist binnen 14 Tage bei der Behörde anzuzeigen und in der Waffenbesitzkarte einzutragen.
Grundlage hierfür ist die Regelung in Anlage 2 zum Waffengesetz, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Ziffer 2.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Welchen Nachweis muss ich für den Kauf eines Vorderlader Revolvers erbringen?
Für den Kauf eines Vorderlader Revolvers benötigen wir Ihre persönliche NWR-ID (P-ID) sowie die NWR-ID Ihrer Waffenbesitzkarte ( E-ID).
Außerdem benötigen wir eine vollständige Kopie aller Seiten Ihrer Waffenbesitzkarte.
Hier wird Ihre grüne Waffenbesitzkarte mit Voreintrag beziehungsweise die neue gelbe Waffenbesitzkarte anerkannt.
Auch die rote Waffenbesitzkarte mit einem entsprechenden passenden Sammelgebiet wird als Nachweis anerkannt.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Wird mein Jagdschein für die Dauer der Gültigkeit hinterlegt?
Sofern Sie uns den Jagdschein per Mail übermitteln oder diesen über Ihr Kundenkonto hochladen, wird dieser für die Dauer der Gültigkeit hinterlegt.
Ein erneutes Hochladen oder Zusenden bei jeder neuen Bestellung ist somit nicht notwendig.
Für den Munitionserwerb benötigen wir zur Verifizierung allerdings immer Ihre P-ID und E-ID. Wenn diese NWR ID Nummern auf Ihrer grünen Waffenbesitzkarte stehen, können Sie uns die WBK mit der Bestellung hochladen oder alternativ akzeptieren wir auch das von der Behörde ausgedruckte Stammdatenblatt.
War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Muss ich als Sportschütze mit meinen Waffen regelmäßig schießen?
Neben dem Bedürfnisnachweis zum Erwerb gibt es auch einen Bedürfnisnachweis zum Besitz.
Eine Überprüfung findet in der Regel alle 5 Jahre statt. Innerhalb des Grundkontingentes müssen Sie dabei für alle Waffenkategorien durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes glaubhaft machen, dass Sie in den letzten 24 Monaten vor der Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe mindestens einmal alle drei Monate oder mindestens sechsmal innerhalb von jeweils zwölf Monaten betrieben haben.
War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Wann wird eine Waffe in die Waffenbesitzkarte eingetragen?
Wurde eine Waffe gekauft bzw. waffenrechtlich erworben, so muss dies innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde angezeigt werden um die Waffe in die WBK eintragen zu lassen (§ 37a WaffG).
Bei halbautomatischen Schusswaffen, mehrschüssigen Kurzwaffen mit Patronenmuntion oder Waffen, die über das bedürfnisfreie Kontingent als Sportschütze hinausgehen, müssen Sie vor dem Kauf bereits einen Voreintrag beantragen. Ein Voreintrag ist für die Dauer eines Jahres gültig, danach verfällt er, wenn keine entsprechende Waffe in die WBK eingetragen wurde.
War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Wo wird die Waffenbesitzkarte beantragt?
Die WBK (egal ob gelb oder grün) wird bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde beantragt.
Dies kann erst erfolgen, wenn die schießsportlichen Voraussetzungen erfüllt sind, also frühestens 12 Monate nach Eintritt in einen Schießsportverein.
War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Welche Altersvoraussetzungen gelten für Sportschützen zum Erwerb einer Waffe?
Für Kleinkaliber (bis .22lr): mindestens 18 Jahre
Für Großkaliber (z. B. 9mm, .45 ACP): mindestens 25 Jahre (Ausnahme mit MPU, dann ab 21 Jahren möglich)
War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Welche Voraussetzungen muss ich als Antragsteller für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte erfüllen?
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte sind:
- Nachweis eines Bedürfnisses
- Persönliche Eignung und erforderliche Zuverlässigkeit
- Erforderliche Sachkunde und das jeweils vorgeschriebene Mindestalter
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung der Schusswaffen
War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Welche Art von Schusswaffen darf ich als Sportschütze erwerben (§ 14 WaffG)?
Vorbehaltlich der Verpflichtung zum Voreintrag in eine grüne oder gelbe WBK darf als sogenanntes Grundkontingent erworben werden:
- drei halbautomatische Langwaffen
- zwei mehrschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition
sowie auf die "gelbe Waffenbesitzkarte" insgesamt bis zu zehn
- Einzellader Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen
- Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen
- Einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition
- und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung
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- Was ist mit Erwerbsberechtigung gemeint?
Kauf & Online-Bestellung von erwerbsscheinpflichtigen Artikel
- Wann benötigt Frankonia meinen Jagdschein von mir?
Den Jagdschein benötigen wir von Ihnen, sofern Sie entsprechende Artikel mit dieser Nachweispflicht bei uns bestellen.
Gerne können Sie den aktuell gültigen Jagdschein mit allen Seiten direkt über Ihr Kundenkonto uploaden.
Alternativ genügt auch eine Kopie des gültigen Jagdscheines (alle von der Behörde beschrifteten Seiten) als PDF- oder JPEG-Datei per E-Mail.
Die Kopie können Sie gerne per E-Mail an die E-Mail-Adresse mail@frankonia.de schicken oder an die folgende Postanschrift:
Frankonia Handels GmbH & Co. KG
Kundenbetreuung
97099 Würzburg
Sollten wir weitere Daten benötigen, so fordern wir diese nach Auftragseingang direkt bei Ihnen per E-Mail an.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Wann benötigt Frankonia einen Altersnachweis von mir?
Artikel, die gekennzeichnet sind mit „Frei ab 14 Jahren bzw. Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich" dürfen nur an Personen über 14 bzw. 18 Jahren abgegeben werden.
Zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und zur Überprüfung des Alters benötigen wir einmalig eine Kopie Ihres Personalausweises. Bitte beachten Sie, dass wir sowohl die Vorder- als auch die Rückseite benötigen. Ebenso setzen wir die Gültigkeit des Dokuments voraus.
Altersnachweise sind zum Erwerb für bestimmte Artikel Voraussetzung (z.B. Luftgewehre, CO2 Waffen, Knallpatronen, etc.).
Die Übermittlung durch Sie kann per E-Mail an mail@frankonia.de oder auch schriftlich an unsere Postanschrift (Frankonia, Kundenservice, 97099 Würzburg) erfolgen.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Wohin muss ich meine Erwerbsberechtigung senden?
Sollten wir Ihre Erwerbsberechtigung zur Abwicklung der Bestellung benötigen, werden wir Sie dazu nach Auftragseingang ausführlich per E-Mail informieren.
Sie können je nach Bestellung die Erwerbsberechtigung per Post oder per Email an Frankonia-Kundenbetreuung mail@frankonia.de einsenden.
Selbstverständlich kann die Erwerbsberechtigung auch persönlich in der Filiale vorgelegt werden.
Was genau für Ihren Auftrag zutrifft, entnehmen Sie bitte der Anforderung, welche Sie per E-Mail bei der Auftragsbestätigung von uns erhalten.Unsere Postanschrift lautet wie folgt:
Frankonia Handels GmbH & Co. KG
97099 Würzburg
Bitte versenden Sie Originaldokumente stets per Einschreiben an uns. Sie erhalten diese dann auch per Einschreiben von uns zurück.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Ich habe meine Erwerbsberechtigung an Frankonia geschickt, wann erhalte ich diese zurück?
Bei einer Munitionsbestellung wird Ihre Original-Erwerbsberechtigung umgehend per Einschreiben zurück gesendet. Sollten Sie eine beglaubigte Kopie einsenden, darf diese nicht älter als 14 Tage sein. Sollten Sie diese zurückwünschen, so vermerken Sie dies bitte auf dem Begleitschreiben. Da wir die Beglaubigung nur 14 Tage anerkennen dürfen, würden wir diese andernfalls vernichten. Auch bei Zusendung der Original-WBK ist diese 14 Tage lang gültig.
Bei einer Waffenbestellung genügt seit dem 01.09.2020 ein vollständiger Scan aller kompletten Seiten (inkl. Vorder- und Rückseite, nicht zusammengeklappt) der Waffenbestitzkarte mit entsprechend eingetragenen NWR-ID´s.Beim Kauf einer Kurzwaffe muss zusätzlich ein Voreintrag zum Erwerb vorhanden sein..
War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Wie kann ich meine Erwerbsberechtigung online übermitteln?
Bitte beachten Sie:
Dieser Ablauf gilt nur für Jäger mit gültigem Jagdschein und für den Erwerb von Langwaffen-Munition. Für Sportschützen ist leider kein Upload der Erwerbsberechtigung möglich.
Ihre Erwerbsberechtigung können Sie uns per E-Mail an mail@frankonia.de zukommen lassen oder diese direkt über Ihr Online-Kundenkonto bei der jeweiligen Bestellung uploaden.
Ihr Jagdschein wird für die Dauer der Gültigkeit in Ihrem Kundenkonto gespeichert. Dieser muss nicht bei jeder weiteren Bestellung erneut hochgeladen oder anderweitig an uns übermittelt werden.
Für den Munitionserwerb benötigen wir zur Verifizierung der Gültigkeit durch Ihre Behörde allerdings immer Ihre P-ID (Personen-Identifikationsnummer) und E-ID (Erwerbsberechtigungs-Identifikationsnummer). Wenn diese NWR ID Nummern auf Ihrer grünen Waffenbesitzkarte stehen, können Sie uns die WBK mit der Bestellung hochladen oder alternativ akzeptieren wir auch das von der Behörde ausgedruckte Stammdatenblatt.
Waffenbesitzkarten müssen bei jeder Bestellung erneut eingereicht, bzw. in Ihrem Kundenkonto hochgeladen werden. Bitte beachten Sie, dass die P- und E-ID Nummer auf den Waffenbesitzkarten vermerkt sein müssen.
War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Kann ich Ersatzteile für meine Waffe bestellen, ohne den Nachweis über meine Erwerbsberechtigung erneut zu erbringen?
Solange es kein wesentliches Teil der Waffe ist (z.B. Federn, Schrauben, Kimme, Korn, o.Ä.), benötigen wir Ihre Erwerbsberechtigung dazu nicht.
Falls es sich um ein wesentliches Waffenteil (z.B. Lauf, Verschluss o.Ä.) handelt, benötigen wir mindestens die komplette Vorder- und Rückseite der Waffenbesitzkarte als PDF oder JPEG-Datei und auch die NWR-IDs von Person, Waffe und Waffenbesitzkarte.
War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Muss ich für jede Waffenbestellung meine Erwerbsberechtigung erneut einreichen?
Der Jagdschein wird für die Dauer der Gültigkeit in Ihrem Kundenkonto gespeichert. Dieser ist bei künftigen Bestellungen nicht erneut erfoderlich.
Bitte beachten Sie, dass wir für jedoch für jede Waffenbestellung erneut die komplette Vorder- und Rückseite Ihrer Waffenbesitzkarte, sowie die beiden NWR-IDs benötigen.
Bei Waffenbestellungen aufgrund einer Waffenbesitzkarte benötigen wir bei jeder Bestellungen einen aktuellen Scan dieser Waffenbesitzkarte (komplette Vorder- und Rückseite), eventuell mit einem passenden amtlichen und gültigen Voreintrag (Kurzwaffen oder sportliche Selbstlade-Langwaffen für Sportschützen).
War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Wie lange habe ich nach der Bestellung Zeit, um meine Erwerbsberechtigung einzureichen?
Wir halten einen Auftrag 14 Tage nach Eingang aufrecht. Nach 14 Tagen stornieren wir den Auftrag, sollte uns Ihrerseits keine Information und keine Erwerbsberechtigung zugegangen sein.
War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Wie kann ich Frankonia meine Erwerbsberechtigung zur Verfügung stellen?
Sollten wir Ihre Erwerbsberechtigung zur Abwicklung der Bestellung benötigen, werden wir Sie dazu nach Auftragseingang ausführlich per E-Mail informieren. Was genau für Ihren Auftrag zutrifft, entnehmen Sie bitte der Anforderung, welche Sie per E-Mail bei der Auftragsbestätigung von uns erhalten.
Sie können je nach Bestellung die Erwerbsberechtigung per Post oder per Email an Frankonia-Kundenbetreuung mail@frankonia.de einsenden. Alternativ können Sie diese direkt über Ihr Online-Kundenkonto bei der jeweiligen Bestellung uploaden.
Selbstverständlich kann die Erwerbsberechtigung auch persönlich in der Filiale vorgelegt werden.
Unsere Postanschrift lautet wie folgt:
Frankonia Handels GmbH & Co. KG
Kundenbetreuung
97099 Würzburg
Bitte versenden Sie Originaldokumente stets per Einschreiben an uns. Sie erhalten diese dann auch per Einschreiben von uns zurück.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Wie lange ist eine beglaubigte Kopie einer Erwerbsberechtigung generell gültig?
Eine beglaubigte Kopie dürfen wir nur für maximal 14 Tage ab Beglaubigungsdatum anerkennen.
War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Wenn ich einen Artikel in der Filiale kaufen möchte, muss ich dann vorher meine Erwerbsberechtigung einsenden?
Sofern Sie einen Artikel in einer Filiale abholen möchten, bringen Sie Ihre aktuell gültige Erwerbsberechtigung im Original unbedingt bei Ihrem Besuch in der Filiale mit.
Bei Kauf auf Waffenbesitzkarte muss ein Lichtbildausweis mit vorgelegt werden. Ein vorheriges Einsenden ist nicht notwendig.
Die Mitarbeiter vor Ort prüfen dann vor dem Kauf alle waffenrechtlich relevanten Details.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Kann ich eine Waffe, welche noch nicht im Sortiment ist, vorbestellen?
Eine Anfrage bzw. Vorbestellung per E-Mail ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular unten und nennen Sie uns die gewünschte Waffe mit dem gewünschten Kaliber und allem evtl. benötigten Zubehör.
Bitte geben Sie unbedingt Ihre Telefonnummer und Ihre Kundennummer (wenn vorhanden) mit an. Wir werden für Sie gerne ein Angebot erstellen bzw. auch die Lieferzeiten beim Hersteller erfragen.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Gibt es eine Mengengrenze für Munition, die ich selbst transportieren darf?
Selbstabholer (Privatpersonen) sind vom Gefahrguttransport lt. Gefahrgutverordnung bis zu den nachfolgend aufgeführten Mengen freigestellt:
- Klasse 1.4S: Munition, Zündhütchen, Knallpatrone bis 50 kg brutto
- Klasse 1.4G: Signaleffekte (pyrotechnische Munition) bis 50 kg brutto
- Klasse 1.3C: Nitrocellulosepulver bis 3 kg Netto
- Klasse 1.1D: Schwarzpulver bis 3 kg Netto
Werden diese Mengen überschritten, müssen die Gefahrgutvorschriften (ADR; GGVSEB) beachtet werden und sie erhalten das Gefahrgut von uns nach den gültigen Gefahrgutvorschriften verpackt übergeben.
Bei Transport von erwerbscheinpflichtiger Munition muss immer die gültige Erwerbsberechtigung und ein Lichtbildausweis mitgeführt werden.
Bei Transport von Treibladungspulver muss immer der Sprengstofferlaubnisschein §27 SprengG im Original und ein Lichtbildausweis mitgeführt werden.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Kann ich erwerbsscheinpflichtige Ware für eine andere Person bestellen?
Bitte beachten Sie, dass für die Bestellung von erwerbsscheinpflichten Waren die Erwerbsberechtigung vom Kundenkonto-Inhaber vorliegen muss.
Die Erwerbsberechtigung eines Dritten wird bei Bestellung nicht anerkannt. Der Besteller muss gleichzeitig auch der Inhaber der Erwerbsberechtigung sein.
Eine abweichende Lieferanschrift (z.B. Arbeitsstelle) ist prinzipiell möglich. Die Ware muss vom Besteller persönlich angenommen werden. Eine Übergabe an eine andere Person ist gesetzlich nicht zulässig.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Welchen Nachweis muss ich für den Kauf eines Vorderlader Revolvers erbringen?
Für den Kauf eines Vorderlader Revolvers benötigen wir Ihre persönliche NWR-ID (P-ID) sowie die NWR-ID Ihrer Waffenbesitzkarte ( E-ID).
Außerdem benötigen wir eine vollständige Kopie aller Seiten Ihrer Waffenbesitzkarte.
Hier wird Ihre grüne Waffenbesitzkarte mit Voreintrag beziehungsweise die neue gelbe Waffenbesitzkarte anerkannt.
Auch die rote Waffenbesitzkarte mit einem entsprechenden passenden Sammelgebiet wird als Nachweis anerkannt.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Wird mein Jagdschein für die Dauer der Gültigkeit hinterlegt?
Sofern Sie uns den Jagdschein per Mail übermitteln oder diesen über Ihr Kundenkonto hochladen, wird dieser für die Dauer der Gültigkeit hinterlegt.
Ein erneutes Hochladen oder Zusenden bei jeder neuen Bestellung ist somit nicht notwendig.
Für den Munitionserwerb benötigen wir zur Verifizierung allerdings immer Ihre P-ID und E-ID. Wenn diese NWR ID Nummern auf Ihrer grünen Waffenbesitzkarte stehen, können Sie uns die WBK mit der Bestellung hochladen oder alternativ akzeptieren wir auch das von der Behörde ausgedruckte Stammdatenblatt.
War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Kann ich in meiner Bestellung Waffen für unterschiedliche Personen bestellen?
Nein, es ist nicht möglich in einem Auftrag Waffen für unterschiedliche Personen zu bestellen.
Wir bitten um Verständnis, dass jeder Kunde die gewünschte Waffe oder andere erwerbspflichtige Ware selbst bestellen muss.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an:
- Wann benötigt Frankonia meinen Jagdschein von mir?
Versand von Waffen und Muntion
- Wo finde ich Informationen zum Versand von Waffen und Munition?
Alle Informationen zum Thema Waffen- und Munitionsversand finden Sie hier.
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- Wo finde ich Informationen zum Versand von Waffen und Munition?
Anmeldung einer Waffe
- Ab wann gilt die Frist zum Anmelden meiner bestellten Waffe?
Die Frist von 14 Tagen beginnt mit dem Rechnungsdatum. Dieses finden Sie oben rechts auf dem Beleg.
War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Muss ich eine bestellte Waffe anmelden, die ich nicht behalten möchte?
Laut Waffengesetz muss jede Waffe ab Erhalt sofort angemeldet werden. Zum Erscheinen auf der Behörde, zwecks Anmeldung, lässt uns das Waffengesetz maximal 14 Tage Zeit.
Auch wenn die Waffe nicht behalten wird, sind Sie von der An- und Abmeldepflicht nicht freigestellt.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Wie lange ist eine beglaubigte Kopie einer Erwerbsberechtigung generell gültig?
Eine beglaubigte Kopie dürfen wir nur für maximal 14 Tage ab Beglaubigungsdatum anerkennen.
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- Ab wann gilt die Frist zum Anmelden meiner bestellten Waffe?
Bestellung ins Ausland
- Wo finde ich Informationen zu Bestellungen aus dem Ausland?
Alle Informationen zum Thema Bestellungen aus dem Ausland und Export finden Sie hier.
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- Wo finde ich Informationen zu Bestellungen aus dem Ausland?
Bestellung von Ersatzteilen
- Wie erhalte ich ein Ersatzteil?
Bitte senden Sie uns hierzu eine E-Mail an werkstattbuero@frankonia.de unter Angabe der folgenden Daten:
- Ihre Kundennummer, sofern vorhanden
- Ihre Kontaktdaten (Anschrift und Telefonnummer)
- Die genaue Bezeichung des Artikels (eventuell die Teilenummers des Herstellers, falls vorhanden)
- Das benötigte Ersatzteil (nach Möglichkeit mit einigen Bildern dazu)
Alternativ können Sie auch gerne direkt die jeweilige Werkstatt in Ihrer Filiale besuchen. Eine Übersicht unserer Filialen und Services finden Sie in unserem FilialfinderWar diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an:
- Wie erhalte ich ein Ersatzteil?
Retoure von Waffen und Munition
- Wo finde ich Informationen zur Rücksendung von Waffen und Munition?
Alle Informationen zum Thema Retouren von Waffen und Munition finden Sie hier.
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- Wo finde ich Informationen zur Rücksendung von Waffen und Munition?
Waffenaufbewahrung
- Wie muss ich meine Waffen oder Munition rechtskonform aufbewahren?
Bitte beachten Sie die für Ihre erworbene Waffe und Munition notwendigen Auflagen zur Aufbewahrung. Auch einzelne Patronen müssen unter Verschluss.
Säbel und Bajonette werden laut Gesetz als Waffe behandelt und sind vor Zugriff Dritter sicher zu verwahren. Wir haben für Sie alle relevanten Informationen zur Waffenaufbewahrung zusammengestellt.War diese Antwort hilfreich?Sie benötigen mehr Informationen?Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder rufen Sie uns an: - Welchen Nachweis über die Aufbewahrung einer Waffe muss ich erbringen?
Vor dem Kauf einer Waffe muss ein geeigneter Waffenschrank gemäß § 36 WaffG angeschafft werden. Hier gilt bei Neuerwerb eines Waffenschrankes:
- Erlaubnisfreie Waffen und erlaubnisfreie Munition: Verschlossenes Behältnis
- Erlaubnispflichtige Munition: Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung
- Erlaubnispflichtige Langwaffen (unbegrenzt) + 5 Kurzwaffen + Munition: Tresor mit Widerstandsgrad 0 nach DIN/EN 1143-1 und unter 200 kg Gewicht
- Erlaubnispflichtige Langwaffen (unbegrenzt) + 10 Kurzwaffen + Munition: Tresor mit Widerstandsgrad 0 nach DIN/EN 1143/1 und mind. 200 kg Gewicht
- Unbegrenzt erlaubnispflichtige Langwaffen + Kurzwaffen + Munition: Tresor mit Widerstandsgrad I nach DIN/EN 1143-1
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- Wie muss ich meine Waffen oder Munition rechtskonform aufbewahren?
AGB
- Wo finde ich die AGB?
Eine Übersicht unserer AGB finden Sie hier.
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- Wo finde ich die AGB?