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Entsorgungshinweis

Batterien und Akkus umweltgerecht entsorgen
Batterien und Akkumulatoren (Akkus) enthalten Ressourcen und Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Alt-Batterien und Alt-Akkus an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.

Umwelt- und ressourcenschonende Verwertung zuführen
Auf schadstoffhaltigen Batterien finden Sie die chemischen Symbole Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei. Batterien sind durch dieses Zeichen, welches bedeutet, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, gekennzeichnet:

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll
Haushalts-Batterien und -Akkus können in jeder Frankonia Filiale abgegeben werden. Zudem können Batterien und Akkus überall, wo vergleichbare Produkte verkauft werden, kostenlos wieder zurückgegeben werden – unabhängig davon, wo sie gekauft wurden und unabhängig von Marke und Typ. Bitte kleben Sie bei Hochleistungs-Batterien (z. B. Handy- und Laptop-Akkus) vor der Abgabe an der Sammelstelle die Pole ab, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
Defekte Batterien geben Sie bitte bei der Schadstoffsammlung des lokalen Wertstoff-/ Recyclinghofes ab.

Informationen zu Sammlung und Recycling von Altbatterien sowie den damit verbundenen Kosten findest du unter: www.batterie-zurueck.de



Elektro-Altgeräte umweltgerecht entsorgen
Elektrogeräte sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet, welches bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:

Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll

Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen Wertstoffhof oder Recyclinghof, abzugeben. Elektro-Altgeräte werden dort kostenlos angenommen und einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.



Kostenlose Abholung von Altgeräten
Wird Ihnen ein Neugerät der Kategorien 1, 2 oder 4 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes an den privaten Haushalt geliefert, haben Sie gesetzlich die Möglichkeit ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich abholen zu lassen. Sie werden daher direkt im Bestellprozess nach Ihrer Absicht gefragt, ob Sie bei Auslieferung des neuen Geräts, ein Altgerät zurückgeben möchten.



Warum müssen Elektro-Altgeräte bei einer Sammelstelle abgegeben werden?
Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Die Sammelstellen geben die Altgeräte an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, die zunächst prüfen, ob eine Aufarbeitung und Wiederverwendung der Geräte möglich ist. Im Idealfall lassen sich alte Produkte aufarbeiten. Ist die Wiederverwendung nicht möglich werden die Altgeräte entsprechend behandelt. Schadstoffe werden aus den Geräten entfernt und wertvolle Ressourcen der Verwertung zugeführt. Dadurch werden die Umwelt und die knapper werdenden Ressourcen geschont.



Hinweis zur Abfallvermeidung
Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte, anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung, in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder.



Batterien, Akkus und Lampen/Leuchtmittel bitte entfernen
Alt-Batterien und Alt-Akkus, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind, entfernen Sie bitte vor der Abgabe aus den Geräten. Bitte entsorgen Sie sie dann wie oben beschrieben. Lampen/Leuchtmittel, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, entfernen Sie bitte ebenfalls vor der Abgabe von Elektroaltgeräten. Bitte entsorgen Sie beides dann getrennt wie unten beschrieben.



Daten löschen nicht vergessen
Bitte beachten Sie: Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich.



Lampen/Leuchtmittel und Leuchten umweltgerecht entsorgen
Die meisten Lampen/Leuchtmittel (Leuchtstofflampen kompakt und stabförmig, Energiesparlampen, Entladungslampen und LED) enthalten Schadstoffe und Ressourcen. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, sie an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Sie können beim lokalen Wertstoff-/Recyclinghof Lampen/Leuchtmittel und Leuchten kostenlos abgeben.



Kompakt-Leuchtstofflampen, Halogen-Metalldampflampen, Leuchtstoffröhren und Neonlampen
können geringe Mengen an Quecksilber enthalten. Bei beschädigten Lampen vermeiden Sie Hautkontakt! Sammeln Sie die Bruchstücke mit einem feuchten Papier oder einem Stück Pappe auf und verpacken Sie die Reste für den Transport zum Wertstoff-/Recyclinghof oder Schadstoffmobil luftdicht, zum Beispiel in einem Glas mit Schraubdeckel. Lüften Sie das Zimmer für ca. 30 Minuten. Bitte saugen Sie die Bruchstücke nicht mit dem Staubsauger auf.



Glühlampen und Halogenlampen
dürfen in den Hausmüll gegeben werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, um welchen Lampentyp es sich handelt, geben Sie diese bitte an einer geeigneten Sammelstelle ab.




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